Übersetzer
Ein Übersetzer ist ein Sprachmittler, der – im
Gegensatz zum Dolmetscher – fixierten (in der Regel
schriftlichen) Text von einer Ausgangssprache in eine
Zielsprache überträgt.
Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist – im Gegensatz
zu Berufsbezeichnungen wie „Arzt“ oder „Notar“ – in
Deutschland und Österreich gesetzlich nicht geschützt,
wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende
Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher
Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen
oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich
bestellter und beeidigter Übersetzer“, „staatlich
geprüfter Übersetzer“, „allgemein beeidigter
Übersetzer“, die je nach (Bundes-)Land sich unterscheiden,
sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel
(etwa „Diplom-Übersetzer“).
Spezialisierungen
Fachübersetzer spezialisieren sich auf eine oder
mehrere Textsorten bestimmter Fachgebiete in bestimmten
Sprachen, z. B. im Handels- oder Finanzwesen, in einem
technischen Bereich oder im Rechtswesen. Fachübersetzungen
machen den mit Abstand größten Anteil des
Übersetzungsmarktes aus. Hierbei ist anzumerken,
dass ein Übersetzer nicht je besser ist, desto
mehr Fachgebiete und Sprachen er anbietet, denn es ist
sehr zeitaufwändig, sich in jedem Fachbereich terminologisch
und sachlich auf dem neuesten Stand zu halten.
Zu den Fachübersetzern zählen auch die Urkundenübersetzer.
Diese erstellen Übersetzungen von Verträgen
oder sonstigen Urkunden. Die Urkundenübersetzer
sind in Deutschland häufig durch ein Landgericht
öffentlich bestellt und beeidigt worden. Im Falle
einer solchen Ermächtigung können sie die
Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung
in die Zielsprache bestätigen. Diese „beglaubigten
Übersetzungen“ werden als Beweisurkunden vor Behörden
und Gerichten, beispielsweise bei der Heirat eines Ausländers,
benötigt.
Literaturübersetzer übertragen Literatur,
z. B. Romane, Gedichte oder Comics, aber auch Sachbücher
oder Zeitschriftenartikel. Literaturübersetzungen
werden zwar in der Öffentlichkeit besonders stark
wahrgenommen, spielen wirtschaftlich jedoch eine untergeordnete
Rolle. Literarische Übersetzungen unterliegen in
gleicher Weise wie der ursprüngliche Text dem Urheberrecht
und sind somit urheberrechtlich geschützt.
Eine weitere Untergruppe der Fachübersetzer sind
die Software-Lokalisierer. Sie passen Software, teilweise
auch Online-Hilfen und Handbücher, an einen regionalen
Markt an. Dabei wird nicht nur der Textanteil der Software
übersetzt, sondern es werden auch andere Anpassungen
vorgenommen. So können beispielsweise Datumsangaben,
Schreibrichtung oder das Verständnis für Farben
und Symbole von Kulturregion zu Kulturregion variieren.
Will der Software-Hersteller einen neuen Markt erschließen,
so muss sein Produkt lokalisiert werden.
Terminologen erstellen und pflegen ein- oder mehrsprachige
Terminologie-Datenbanken vor allem bei großen
Unternehmen, bei Behörden und Fachorganisationen.
Eine Terminologie-Datenbank enthält alle für
die Arbeit eines Unternehmens oder einer Behörde
notwendigen und spezifischen Fachbegriffe mit Definitionen
und weiteren Angaben, z. B. fremdsprachlichen Entsprechungen.
Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist – im Gegensatz
zu Berufsbezeichnungen wie „Arzt“ oder „Notar“ – in
Deutschland und Österreich gesetzlich nicht geschützt,
wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende
Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher
Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen
oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich
bestellter und beeidigter Übersetzer“, „staatlich
geprüfter Übersetzer“, „allgemein beeidigter
Übersetzer“, die je nach (Bundes-)Land sich unterscheiden,
sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel
(etwa „Diplom-Übersetzer“).
Ausbildung
In Deutschland gibt es u. a. die Studiengänge Diplom-Übersetzer
und Diplom-Fachübersetzer, derzeit befindet sich
die Ausbildung jedoch aufgrund des Bologna-Prozesses
im Umbruch. Übersetzen kann an Universitäten
und Fachhochschulen studiert werden. Quereinsteiger
können auch unabhängig von einem bestimmten
Ausbildungsgang den Abschluss „staatlich geprüfte/r
Übersetzer/in“ bzw. „staatlich anerkannte/r Übersetzer/in“
(je nach Bundesland) erwerben. An der Universität
Düsseldorf existiert der Diplom-Studiengang „Literaturübersetzen“.
Ein weiterer akademischer Titel, der des „akademisch
geprüften Übersetzers“ kann z. B. an den Universitäten
Mainz-Germersheim und Heidelberg erworben werden.
In Bayern gibt es keine akademische Ausbildung, die
zu einem Diplomtitel führt. Die Ausbildung erfolgt
vielmehr an Fachakademien mit dem Ausbildungsziel „staatlich
geprüfte/r Übersetzer/-in und Dolmetscher/-in“.
Es existieren fünf derartige Fachakademien (in
München zwei, nämlich das Fremdspracheninstitut
der Landeshauptstadt München (FIM) und das Sprachen
& Dolmetscher Institut München (SDI), ferner
in Erlangen, Kempten und Würzburg). Das SDI bietet
auch Aufbaustudiengänge für Software-Lokalisierung
und Fach- sowie Konferenzdolmetschen.
Ebenso bieten die Industrie- und Handelskammern handelsorientierte
Prüfungen an, mit denen sie eine Kompetenz C2 (die
höchste Stufe) nach dem GER zertifizieren. Die
Ausbildung dazu ist der Privatwirtschaft überlassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind an der kaufmännischen
Erfahrung und nicht an formalen Kriterien wie Abitur
orientiert.
In Österreich erfolgt die Übersetzer- und
Dolmetscherausbildung am Zentrum für Translationswissenschaft
der Universität Wien und an den entsprechenden
Instituten der Universitäten Graz und Innsbruck.
Traditionell bietet der Berufsstand, also die Gruppe
der tatsächlich in dem Beruf tätigen Übersetzerinnen
und Übersetzer, hinsichtlich der genossenen Ausbildung
ein hochgradig uneinheitliches Bild. Das liegt zum einen
daran, dass sehr viele Quereinsteiger aus anderen Berufen
zu dieser Tätigkeit wechseln. Schätzungen
(Lebende Sprachen 2/2006) gehen davon aus, dass über
die Hälfte der berufstätigen Übersetzer
ursprünglich einen anderen Beruf gelernt haben.
Zum anderen sind viele Übersetzer Ausländer,
die nicht in ihrem Heimatland leben, weshalb auch sehr
viele ausländische Bildungsabschlüsse unterschiedlichster
Art anzutreffen sind. Ebenso spielt natürlich eine
Rolle, dass die Berufsbezeichnung „Übersetzer(in)“
in vielen Ländern nicht geschützt ist und
ohne weiteres von jedem angenommen werden kann.
|