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Übersetzer
Ein Übersetzer ist ein Sprachmittler, der – im Gegensatz zum Dolmetscher – fixierten (in der Regel schriftlichen) Text von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache überträgt.

Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Arzt“ oder „Notar“ – in Deutschland und Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“, „staatlich geprüfter Übersetzer“, „allgemein beeidigter Übersetzer“, die je nach (Bundes-)Land sich unterscheiden, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Übersetzer“).

 

Spezialisierungen
Fachübersetzer spezialisieren sich auf eine oder mehrere Textsorten bestimmter Fachgebiete in bestimmten Sprachen, z. B. im Handels- oder Finanzwesen, in einem technischen Bereich oder im Rechtswesen. Fachübersetzungen machen den mit Abstand größten Anteil des Übersetzungsmarktes aus. Hierbei ist anzumerken, dass ein Übersetzer nicht je besser ist, desto mehr Fachgebiete und Sprachen er anbietet, denn es ist sehr zeitaufwändig, sich in jedem Fachbereich terminologisch und sachlich auf dem neuesten Stand zu halten.

Zu den Fachübersetzern zählen auch die Urkundenübersetzer. Diese erstellen Übersetzungen von Verträgen oder sonstigen Urkunden. Die Urkundenübersetzer sind in Deutschland häufig durch ein Landgericht öffentlich bestellt und beeidigt worden. Im Falle einer solchen Ermächtigung können sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung in die Zielsprache bestätigen. Diese „beglaubigten Übersetzungen“ werden als Beweisurkunden vor Behörden und Gerichten, beispielsweise bei der Heirat eines Ausländers, benötigt.

Literaturübersetzer übertragen Literatur, z. B. Romane, Gedichte oder Comics, aber auch Sachbücher oder Zeitschriftenartikel. Literaturübersetzungen werden zwar in der Öffentlichkeit besonders stark wahrgenommen, spielen wirtschaftlich jedoch eine untergeordnete Rolle. Literarische Übersetzungen unterliegen in gleicher Weise wie der ursprüngliche Text dem Urheberrecht und sind somit urheberrechtlich geschützt.

Eine weitere Untergruppe der Fachübersetzer sind die Software-Lokalisierer. Sie passen Software, teilweise auch Online-Hilfen und Handbücher, an einen regionalen Markt an. Dabei wird nicht nur der Textanteil der Software übersetzt, sondern es werden auch andere Anpassungen vorgenommen. So können beispielsweise Datumsangaben, Schreibrichtung oder das Verständnis für Farben und Symbole von Kulturregion zu Kulturregion variieren. Will der Software-Hersteller einen neuen Markt erschließen, so muss sein Produkt lokalisiert werden.

Terminologen erstellen und pflegen ein- oder mehrsprachige Terminologie-Datenbanken vor allem bei großen Unternehmen, bei Behörden und Fachorganisationen. Eine Terminologie-Datenbank enthält alle für die Arbeit eines Unternehmens oder einer Behörde notwendigen und spezifischen Fachbegriffe mit Definitionen und weiteren Angaben, z. B. fremdsprachlichen Entsprechungen.

Die Berufsbezeichnung „Übersetzer“ ist – im Gegensatz zu Berufsbezeichnungen wie „Arzt“ oder „Notar“ – in Deutschland und Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer“, „staatlich geprüfter Übersetzer“, „allgemein beeidigter Übersetzer“, die je nach (Bundes-)Land sich unterscheiden, sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Übersetzer“).

Ausbildung
In Deutschland gibt es u. a. die Studiengänge Diplom-Übersetzer und Diplom-Fachübersetzer, derzeit befindet sich die Ausbildung jedoch aufgrund des Bologna-Prozesses im Umbruch. Übersetzen kann an Universitäten und Fachhochschulen studiert werden. Quereinsteiger können auch unabhängig von einem bestimmten Ausbildungsgang den Abschluss „staatlich geprüfte/r Übersetzer/in“ bzw. „staatlich anerkannte/r Übersetzer/in“ (je nach Bundesland) erwerben. An der Universität Düsseldorf existiert der Diplom-Studiengang „Literaturübersetzen“. Ein weiterer akademischer Titel, der des „akademisch geprüften Übersetzers“ kann z. B. an den Universitäten Mainz-Germersheim und Heidelberg erworben werden.

In Bayern gibt es keine akademische Ausbildung, die zu einem Diplomtitel führt. Die Ausbildung erfolgt vielmehr an Fachakademien mit dem Ausbildungsziel „staatlich geprüfte/r Übersetzer/-in und Dolmetscher/-in“. Es existieren fünf derartige Fachakademien (in München zwei, nämlich das Fremdspracheninstitut der Landeshauptstadt München (FIM) und das Sprachen & Dolmetscher Institut München (SDI), ferner in Erlangen, Kempten und Würzburg). Das SDI bietet auch Aufbaustudiengänge für Software-Lokalisierung und Fach- sowie Konferenzdolmetschen.

Ebenso bieten die Industrie- und Handelskammern handelsorientierte Prüfungen an, mit denen sie eine Kompetenz C2 (die höchste Stufe) nach dem GER zertifizieren. Die Ausbildung dazu ist der Privatwirtschaft überlassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind an der kaufmännischen Erfahrung und nicht an formalen Kriterien wie Abitur orientiert.

In Österreich erfolgt die Übersetzer- und Dolmetscherausbildung am Zentrum für Translationswissenschaft der Universität Wien und an den entsprechenden Instituten der Universitäten Graz und Innsbruck.

Traditionell bietet der Berufsstand, also die Gruppe der tatsächlich in dem Beruf tätigen Übersetzerinnen und Übersetzer, hinsichtlich der genossenen Ausbildung ein hochgradig uneinheitliches Bild. Das liegt zum einen daran, dass sehr viele Quereinsteiger aus anderen Berufen zu dieser Tätigkeit wechseln. Schätzungen (Lebende Sprachen 2/2006) gehen davon aus, dass über die Hälfte der berufstätigen Übersetzer ursprünglich einen anderen Beruf gelernt haben. Zum anderen sind viele Übersetzer Ausländer, die nicht in ihrem Heimatland leben, weshalb auch sehr viele ausländische Bildungsabschlüsse unterschiedlichster Art anzutreffen sind. Ebenso spielt natürlich eine Rolle, dass die Berufsbezeichnung „Übersetzer(in)“ in vielen Ländern nicht geschützt ist und ohne weiteres von jedem angenommen werden kann.

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